Gerne informieren wir euch über aktuelle Sicherheitsthemen bei der SBB Infrastruktur.
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29.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie über aktuelle Sicherheitsthemen bei der SBB Infrastruktur.
Agenda
Qualitätscheck Kommunikation
Einführung FDV 2020 Digit by Digit
I-50095 - Verwendung von Fahrzeugen oder Maschinen mit Hub- und/oder Schwenkleistungen
Lichtsignaleinrichtung an Maschinen
Neuerungen bei der Bildung
Ausblick
Qualitätscheck Kommunikation
Wie zu Jahresbeginn angekündigt, wurde ein Pilotprojekt zur Auswertung der sicherheitsrelevanten Telefongespräche in der Verkehrssteuerung auf dem Netz der SBB unter der Leitung der Sicherheitsabteilung der SBB Infrastruktur (I-SQU-SI) gestartet. Wir haben in einer ersten Phase nach dem Zufallsprinzip zwischen Februar und Mai gut neunzig solcher Gespräche in den Regionen Mitte, Süd und Ost ausgewertet, um von positiven Beispielen lernen, aber auch bei negativen Trends gezielt und rechtzeitig warnen zu können. Hier finden Sie den Newsletter «Qualitätscheck Kommunikation 01/2020» vom August 2020 mit den ersten Zwischenresultaten, zwei weitere Newsletter werden im Abstand von vier Monaten folgen, bevor wir entscheiden, ob wir dieses Projekt in den Regelbetrieb übernehmen werden. Zusammen mit den Auswertungen weiterer Quartale werden bis Ende Jahr präzisere Aussagen zur Qualität sicherheitsrelevanter Gespräche vorliegen, um daraus allfällige konkrete Massnahmen ableiten zu können. Im nächsten Newsletter «Qualitätscheck Kommunikation» werden wir auch eine Aussage zur Anwendung der neuen Bestimmungen FDV 2020 zum Nennen der Zahlen (Stichwort Digit by Digit) machen können.
Einführung FDV 2020 Digit by Digit
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzte die Änderungen in den Fahrdienstvorschriften (FDV 2020) auf den 1. Juli 2020 in Kraft. Um Verwechslungen in der sicherheitsrelevanten Kommunikation zu vermeiden, wurde das Sprechverhalten und die Sprechdisziplin einheitlich und klar geregelt. So gilt in der fernmündlichen Kommunikation neu das Prinzip «Digit by Digit», also Ziffer für Ziffer. Das Nennen von Zahlengruppen ist in einer sicherheitsrelevanten Kommunikation nicht mehr zulässig. Weiter wurde die Buchstabiertabelle auf die internationale, englische Version festgelegt. Betroffen sind die folgenden Rollen und Funktionen gemäss FDV:
Sicherheitspersonal von Arbeitsstellen (Sst A, SC, VW, SiWä, SL)
Fahrdienstleiter
Lok-/Triebfahrzeugführer
Rangierpersonal
Zugpersonal
Für die einzelnen Mitarbeitenden bedeutet dies eine Verhaltens- bzw. Gewohnheitsänderung. Vertraute Muster, bezüglich dem Sprechen und dem Verstehen, müssen abgelegt und eine neue Kommunikationsform verinnerlicht werden. Mit einer Schulung in Form einer gesprochenen PowerPoint-Präsentation sowie dem Hilfsmittel einer ausdruckbaren Visitenkarte, welche die Buchstabiertabelle und Zahlen darstellt, stellte die SBB Infrastruktur entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung («Link Internet»). Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass aufseiten Fahrdienstleiter wie auch aufseiten Arbeitsstelle und Triebfahrzeugführer die neue Regelung bereits mit hoher Disziplin umgesetzt wird. Grundsätzlich gilt, insbesondere auch in der mündlichen Kommunikation: Bei Unklarheiten oder vermuteten Missverständnissen sind diese sofort zu klären. Wenn für die Übermittlung in speziellen Situationen mehr Zeit benötigt wird, ist dies in Kauf zu nehmen. Die SBB Infrastruktur verfolgt die Entwicklung der Umsetzung weiterhin genau und wird gegebenenfalls korrigierend oder mit weiteren Sensibilisierungsmassnahmen einwirken.
I-50095 - Verwendung von Fahrzeugen oder Maschinen mit Hub- und/oder Schwenkleistungen
Nach mehreren Rückmeldungen zur V1-0 wurde in Zusammenarbeit mit dem VSBTU sowie einer umfassenden Vernehmlassung die V2-0 per 1. August 2020 im Regelwerk publiziert («Link VöV Webshop»). Die Sicherheitsmassnahmen für Fahrzeuge oder Maschinen mit Hub- und/oder Schwenkleistungen im Einsatzbereich der SBB werden durch diese Regelung einheitlich geregelt. Die Regelung ergänzt und präzisiert die Sicherheitsvorschriften, die in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Kranverordnung) und massgebenden Suva-Dokumenten festgelegt sind. Mit der Version 2-0 wurde auch der administrative Aufwand auf ein Minimum reduziert. So muss z.B. nur noch ein ausserordentliches Ausschalten der Bewegungsbegrenzung protokolliert werden. Das ordentliche Ausschalten der Bewegungsbegrenzung ist bereits im SiDi in der jeweiligen Sicherheitsphase definiert und mit entsprechenden Massnahmen hinterlegt.
Lichtsignaleinrichtung an Maschinen
Gemäss Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EC Ziffer 3.6.1 («Link Internet») müssen Maschinen, wenn es für die Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Personen erforderlich ist, mit einer auf die vorgesehenen Einsatzbedingungen abgestimmten Lichtsignaleinrichtung ausgestattet sein. Vielfach wird diese Einrichtung im Zusammenhang mit der Bewegungsbegrenzung (MRL Ziffer 4.1.2.6) oder Erreichung der Belastungsgrenze (MRL Ziffer 4.2.2) eingesetzt und von aussen gut sichtbar, oft am Heck der Maschine (z.B. Bagger), montiert. In der Regel werden für die Lichtsignaleinrichtung die Signalfarben Rot, Orange und Grün verwendet. Der Einsatz dieser Lichtsignaleinrichtung auf Arbeitsstellen im Gleisbereich steht im Konflikt mit den Fahrdienstvorschriften FDV R300.2 (Ziffer 1.2.1) («Link Internet»), welche optische Signalfarben wie Rot für Halt oder Grün für Fahrt definieren. Der Einsatz und die Farben der Lichtsignaleinrichtung kann von einem Lokführer auf dem Betriebsgleis falsch interpretiert werden. Ein rotes Aufleuchten kann ihn dazu veranlassen, eine Schnellbremsung einzuleiten oder das grüne Aufleuchten als Fahrt zu interpretieren, obwohl ein Zugsignal (FDV R300.2) einen Halt verlangt. Um falsche oder gefährliche Interpretationen der Signalfarben von der Lichtsignaleinrichtung von Maschinen zu vermeiden, sind die Lichtsignaleinrichtungen von Maschinen, welche durch den Lokführer gesehen und falsch interpretiert werden können, auf Arbeitsstellen im Gleisbereich abzudecken oder auszuschalten. Vor Einsatz der Maschine müssen, falls gefordert, andere Massnahmen getroffen werden, um die von der abgedeckten Lichtsignaleinrichtung signalisierte Warnung zuverlässig zu erkennen.
Neuerungen bei der Bildung
Grundkurs Sicherheitsleitung

Ab 2021 wird das Schulungsdesign des Grundkurses Sicherheitsleitung angepasst. Der Lehrgang wird um ein zusätzliches Modul (Dauer 1 Tag) erweitert. In diesem Modul werden die Themen Sicherheitsdispositiv und Risikobeurteilung sowie weitere Hilfsmittel für die Massnahmenplanung intensiv behandelt. Bisher musste der Umgang mit diesen Hilfsmitteln vorwiegend im Selbststudium erarbeitet werden. Durch die Eingliederung dieser Arbeiten in den Präsenzunterricht kann künftig besser auf die Bedürfnisse und Fragen der Teilnehmer eingegangen werden. Zudem schafft diese Anpassung in anderen Modulen mehr Zeit, um Themen wie die Instruktion tiefer behandeln zu können. Die im Jahr 2020 begonnen Kurse werden noch gemäss heutigem Vorgehen abgeschlossen. Kurse mit Startdatum im Jahr 2021 werden nach dem neuen Schulungsdesign durchgeführt.

Grundkurs Sicherheitschef

Wir nutzten die durch COVID-19-bedingte unterrichtsfreie Zeit und haben den Grundkurs Sicherheitschef überarbeitet. Um die CL-Bau realitätsnaher zu vermitteln, wurde ein neues Arbeitsbuch mit entsprechenden Beispielen am Modell erstellt. Zusätzlich wurde ein Video zum Sperrprozess gedreht, welches das Zusammenspielt zwischen Sicherheitschef und Fahrdienstleiter in einem Dialog darstellt.

Neue Prüfungsordnung

Per 1. November 2020 tritt die überarbeitete Prüfungsordnung I-50209 V2-0 in Kraft. Die aktuelle Prüfungsordnung V1-0 kann unter folgendem Link («Link Internet») heruntergeladen werden.
Ausblick
Folgende Reglemente oder Vorgabedokumente befinden sich derzeit in Erstellung oder Überarbeitung:
I-50209 Prüfungsordnung R RTE 20100 V2-0 wird per 01.11.2020 in Kraft treten.
I-50169 Sicherheitsbestimmungen für Arbeiten im Bereich von ETCS Level 2 Strecken V11-0 wird voraussichtlich auf den 01.04.2021 in Kraft treten.
I-10007 Tragpflicht der persönlichen Schutzausrüstung Infrastruktur V9-0 wird voraussichtlich Mitte 2021 in Kraft treten.
Termine:
Der nächste Sicherheitstag für Lieferanten und Auftragnehmer von SBB Infrastruktur findet als Online-Veranstaltung in abgeänderter Form am Do, 28.01.2021 statt.
Versand nächster Newsletter Sicherheit: Mai/Juni 2021.
Freundliche Grüsse

I-SQU-SI
Impressum
SBB AG, Infrastruktur
Sicherheit, Qualität, Umwelt

Ansprechstelle Arbeitssicherheit und Arbeitsstellensicherheit:
arbeitsstellensicherheit@sbb.ch / sbb.ch/arbeitsstellensicherheit

Ansprechstelle Lernen aus Ereignissen:
lae@sbb.ch / sbb.ch/arbeitsstellensicherheit > Lernen aus Ereignissen
(Login mit «safety» / «RSQU»)

Ansprechstelle Sicherheitsmanagement Infrastruktur:
sicherheit.infrastruktur@sbb.ch

SQU-Ansprechpartner in den Regionen:
Region Ost: i-squ-rot@sbb.ch / Region Mitte: i-squ-rme@sbb.ch
Region West: i-squ-rwt@sbb.ch / Region Süd: i-squ-rsd@sbb.ch

Ansprechstelle SBB Bildung, Bildungsadministration:
Bad1.bildung@sbb.ch / sbb.ch/bildung


arbeitsstellensicherheit@sbb.ch